1. 3D Dienstleistungen (3D-Scan sowie 3D-Druck) sind individuelle Einzelanfertigungen. Hieraus ergibt sich, dass diese Dienstleistungen nur in Vorkasse abgewickelt werden können.
2. Die Herstellung und Versendung des Werkstückes oder Prototypen erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung. Die anfallenden Verpackungs- und Versandkosten sowie Zölle oder ähnliche Abgaben hat der Kunde zu tragen.
3. Die Art der Versendung und die Höhe der hierfür anfallenden Kosten berechnen sich nach Größe und Gewicht des zu versendenden Werkstücks oder Prototyps.
4. kA4>Crew< schuldet nur die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung der Ware an das Transportunternehmen und ist für die vom Transportunternehmen verursachte Verzögerung / Verlust nicht verantwortlich.
5. Die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung
oder des zufälligen Verlusts der gelieferten Ware geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem die Ware an den Kunden ausgeliefert wird oder dieser in Annahmeverzug gerät. In allen anderen Fällen geht die Gefahr mit der Auslieferung der Ware an das Transportunternehmen auf den Kunden über.
6. kA4>Crew< wird das Versandgut gegen die üblichen Transportrisiken auf eigene Kosten versichern.
7. Die im jeweiligen Angebot angegebenen Preise für Werkstücke oder Prototypen verstehen sich als Endpreis, einschließlich eventuell anfallender Mehrwertsteuer und weiterer Preisbestandteile. Liefer- und Versandkosten werden gesondert ausgewiesen.
8. Die eingesetzten 3D-Drucker haben ihre typischen Eigenschaften, wie Druckauflösung, Detailgenauigkeit und technische sowie mechanische Eigenschaften. Demzufolge sind bei der Fertigung von Werkstücken geringfügige Abweichungen möglich. Aufgrund der technischen Gegebenheiten sind Drucke im Schmelzschichtverfahren Prototypen mit nicht 100% perfekter Oberfläche und Genauigkeit.
3D Drucke können Stützkonstruktionensreste enthalten, welche durch Bearbeitung entfernt werden können. Diese Leistung kann bereits enthalten sein, sollte der Kunde das Werkstück selbst bearbeiten wollen, können die Reste der Stückkonstruktion noch am Objekt geringfügig zu sehen sein.
Jedoch sind die 3D-Drucke zur Zeit gut. Die max. Druckauflösung beträgt im Regelfall 0,2 Millimeter bis ca. 0,02 Millimeter und ist technisch nicht anders möglich. Ist das gelieferte Werkstück / der Prototyp mit einem Mangel behaftet, kann der Kunde eine weitere Produktion eines zweiten Werkstücks verlangen. Ein Mangel liegt nur vor, wenn kA4>Crew< das Werkstück fehlerhaft bearbeitet hat. Ein Mangel liegt nicht vor, wenn im laufenden Druckverfahren unsaubere Druckstellen entstehen. Eine unsaubere Druckstelle kann eine Ungenauigkeit, Kantenbildung, Klumpenbildung, leichte Verfärbung oder ähnliches sein. Die unsaubereren Druckstellen können aufgrund der Art und Weise des Druckverfahrens entstehen und sind nicht ausgeschlossen. kA4>Crew< stellt Prototypen oder Figuren her, welche nicht gleichzusetzen sind, wie gekaufte Artikel. Die Werkstücke / Prototypen sind wie der Name schon sagt, Prototypen und individuelle Anfertigungen.
Ist auch das zweites Werkstück / ein zweiter Prototyp wieder fehlerhaft, kann der Kunde seinen Kaufpreis mindern. Die Minderung ist Verhältnismäßig anzuwenden. Eine komplette Rückerstattung ist nicht möglich. Die maximale Minderung beträgt 50% des Kaufpreises.
9. Mängel am Werkstück / Prototyp müssen spätestens 5 Werktage nach Versendung / Auslieferung schriftlich erfolgen. Anderenfalls gilt das Produkt als abgenommen.
10. Eine Garantie auf das Werkstück / Prototyp gibt es nicht. Sobald der Kunde das Werkstück / den Prototyp erhalten hat, geht die Verantwortung auf den Kunden über.
11. Liefert der Kunde eine eigene 3D-Vorlage versichert der Kunde, dass die von ihm zur Verfügung gestellte 3D-Vorlage frei von Rechten Dritter ist. Insbesondere Urheber-, Marken-, Geschmacks/Gebrauchsmuster- oder Patentrechte dürfen
nicht verletzt werden.
12. kA4>Crew< trifft keine eigenen Prüfungspflicht hinsichtlich der zur Verfügung gestellten Unterlagen.
13. Sollte kA4>Crew< dennoch seitens Dritter aufgrund der Verletzung von deren Rechten in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich der Kunde, kA4>Crew< von jeglicher Haftung freizustellen.
14. Wünscht der Kunde einen Nachbau oder Sonderanfertigung (3D-Rekonstruktion / Neumodellierung eines 3D-Gegenstandes) sind ausschließlich folgende Leistungen im Auftrag enthalten:
- Arbeitsstunden (Scan oder Nachbau) für die Druckvorbereitung
- Nachbau oder Konstruktion eines 3D-Gegenstandes
- 3D-Druck (Produktion eines greifbaren Gegenstandes)
NICHT enthalten sind:
- angefertigte Dateien
- angefertigte Konstruktionszeichnungen
- angefertigte Baupläne
- angefertigte Dateien der 3D-Modelle
- druckbare Dateien für 3D-Drucker
Wünscht der Kunde jedoch das gedruckte Bauteil als 3D-Modell so ist die kA4>Crew< berechtigt, dem Kunden ein Angebot zu unterbreiten. Der Kunde hat dann die Möglichkeit eine Lizenz zur freien Verwendung und die 3D-Datei (STL-Datei) zu einem Kaufpreis zu erwerben. Der Kaufpreis für die 3D-Datei richtet sich nach dem Stundensatz, Anzahl der Stunden und Modellkomplexität.
Angefertigte 3D-Modell-Dateien werden von kA4>Crew< archiviert und können später wieder verwendet werden.